Für die Teilnahme an Ausbildungskursen und Touren der Sektion Burghausen des DAV e.V. gelten folgende Teilnahmebedingungen:

  1. Mitgliedschaft
    Teilnahmeberechtigt für Touren und Ausbildungen sind Alpenvereinsmitglieder, die den laufenden Jahresbeitrag entrichtet haben. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern. Die endgültige Teilnahme entscheidet der Tourenleiter. Das Touren und Ausbildungsprogramm richtet sich primär an die Mitglieder der DAV Sektion Burghausen. Mitglieder anderer Sektionen (DAV / ÖAV / AVS / Naturfreunde) dürfen bei unseren Touren und Kursen teilnehmen, allerdings haben die eigenen Sektionsmitglieder Vorrang. Bei überbuchten Veranstaltungen müssen wir leider die sektionsfremden Interessenten auf die Warteliste setzen. Es kann auch zu Absagen kommen. Für alle Touren und Kurse  ist eine Online-Anmeldung erforderlich.
  2. Kurs- und Toureninformation
    Unsere Touren sind so detailliert wie nötig und so knapp wie möglich ausgeschrieben. Falls Unklarheiten bei einer Veranstaltung aufkommen, sollte sich jeder Teilnehmer vorab bei der Geschäftsstelle informieren.
  3. Anmeldung
    Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt über die Website. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Sektion ist verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Anmeldung ist erst nach Zahlung der Teilnehmergebühr gültig. Neben der Teilnehmergebühr hat jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin für Fahrt-, Unterkunfts-, Verpflegungs-Bergbahn, Halleneintritt, Kosten etc. selbst aufzukommen.
    Bei ausgebuchten Veranstaltungen kann man sich durch Kontaktaufnahme mit dem Tourenleiter auf eine Warteliste setzen lassen.
  4. Rücktritt
    Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann nur gegenüber der Geschäftsstelle erklärt werden. Bei einem Rücktritt ist eine Erstattung des Betrags nur dann möglich, wenn ein anderer Interessent von der Warteliste nachrücken konnte. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Externe Kosten, die durch die Absage eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin entstanden sind (z.B. Stornogebühren einer Unterkunft), sind im Falle eines Rücktritts unabhängig von dessen Zeitpunkt grundsätzlich vom Teilnehmer zu tragen.
  5. Absage durch den Veranstalter
    Die Sektion ist (z.B. wegen ungenügender Teilnehmeranzahl, Sicherheitsgründen, Ausfall eines Leiters oder ungünstigen Wetterverhältnissen) berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder abzuändern. Im Fall einer Absage wird der entrichtete Betrag erstattet. Ausgenommen sind die Hüttenreservierungsgebühren. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.Ein Tourenleiter kann jederzeit durch einen gleichwertig Qualifizierten ersetzt werden.
  6. Abbruch der Veranstaltung
    Die Sektion ist (z.B. wegen Sicherheitsgründen oder ungünstigen Wetterverhältnissen) berechtigt, eine begonnene Veranstaltung abzubrechen. Dadurch besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmerbeiträge. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden. Bricht der Teilnehmer die Veranstaltung ab, erfolgt keine Rückerstattung.
  7. Ausschluss
    Veranstaltungsteilnehmer müssen die entsprechenden Voraussetzungen der Tour/Ausbildung erfüllen. Die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer/innen muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Die Anweisungen des Leiters müssen befolgt werden. Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmer/innen jederzeit von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllen.
  8. Ausrüstung
    Für alle Veranstaltungen ist das Material entsprechend der angegebenen Ausrüstungsliste erforderlich. Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Tour können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Tour führen.
  9. Anfahrt zur Veranstaltung
    Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen An- und Abreise zum Veranstaltungsort mit Privatfahrzeugen auf eigene Kosten und eigene Verantwortung. Mitfahrer müssen mit einer Kostenbeteiligung pro Person und Kilometer rechnen. Hinzu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- und Parkplatzgebühren. Die Fahrtkosten des Tourenleiters müssen von den Teilnehmern anteilig getragen werden. Über die Sektion besteht bei ausgeschriebenen Touren für Mitglieder eine Kfz-Kasko- und Rabattrettungsversicherung bei Benutzung privater Kfz. Im Sinne einer möglichst geringen Umweltbelastung sollen Fahrgemeinschaften gebildet werden.
  10. Haftungsbegrenzung
    Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Sektion, den Leitenden der Veranstaltung/Tour und dessen Helfer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Für den Verein tätige Personen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für Schäden, die Teilnehmern bei der Nutzung von Vereinseinrichtungen oder bei Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Minderjährige generell bei den Erziehungsberechtigten.
  11. Erhöhtes Risiko im Gebirge
    Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter und nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer.
    Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/ oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
  12. Ausbildungen, Führungsund Geimeinschaftstouren
    Ausbildung, Führungstour oder Gemeinschaftstour – wo liegt der Unterschied?
    Die Veranstaltungen der DAV Sektion Burghausen können grundsätzlich in folgende drei Kategorien eingeteilt werden:

    Ausbildung:
    Der Ausbilder trifft auf Grund seiner Sachautorität und seiner Stellung in der Gruppe verbindlich alle Entscheidungen. Der Teilnehmer hat die Anweisungen des Ausbilders uneingeschränkt zu befolgen.
    Auch bei Ausbildungsveranstaltungen wird ein gesundes Maß an Eigenverantwortung erwartet. Im Verlauf der Ausbildung wird der Teilnehmer befähigt mehr Eigenverantwortung zu übernehmen.

    Führungstour:
    Der Tourenleiter trifft auf Grund seiner Sachautorität und seiner Stellung in der Gruppe verbindlich alle Entscheidungen.
    An einer ausgeschriebenen Führungstour können auch Sektionsmitglieder teilnehmen, die dem Führer nicht bekannt sind und die die Tour nicht vollkommen selbständig durchführen könnten. Die Teilnehmer müssen allerdings die für die Tour erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten beherrschen.
    Auch bei Führungstouren wird ein gesundes Maß an Eigenverantwortung erwartet.

    Gemeinschaftstour:
    Die im Sektionsprogramm enthaltenen Gemeinschaftstouren werden eindeutig als solche gekennzeichnet. Für alle Gemeinschaftstouren gelten die nachfolgenden Festlegungen:
    An Gemeinschaftstouren beteiligt sich jeder Teilnehmer auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer muss den geforderten Schwierigkeitsgrad voll beherrschen, handelt eigenverantwortlich und muss jederzeit in der Lage sein, die Tour selbstständig weiterzuführen oder abzubrechen.
    Es gibt keinen Tourenleiter im herkömmlichen Sinn. Der Organisator einer Gemeinschaftstour kümmert sich ausschließlich um den organisatorischen Rahmen der Gemeinschaftsunternehmung (z.B. Ausschreibung, Anmeldungen, Fahrgemeinschaften, Reservierung von Unterkünften). Alle anderen Entscheidungen, insbesondere Auswahl der Tourenziele und alle Entscheidungen über den Tourenverlauf vor Ort werden gemeinsam getroffen. Dem Organisator obliegt also nicht die bergsportliche Leitung der Unternehmung. Er übernimmt auch keine speziellen Aufgaben innerhalb der Gruppe, die über eine normale partnerschaftliche Tourenabwicklung hinausgehen.
    An den Gemeinschaftstouren der DAV Sektion Burghausen können nur DAV-Mitglieder teilnehmen, die dem Organisator der Gemeinschaftstour persönlich bekannt sind! Der Organisator hat das Recht und die Pflicht, bestimmte Teilnehmer auszuschießen, die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

  13. Bildrechte von Foto-oder Filmaufnahmen
    Die Sektion behält sich vor, Fotoaufnahmen während der Touren anzufertigen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwertung von auf Veranstaltungen des DAV Burghausen erstellten Bildern für Vereinszwecke (Internet und Printmedien der Sektion) einverstanden. Die namentliche Nennung ist ausgeschlossen.