Mitgliedschaft

Mitglieder des DAV Burghausen genießen natürlich auch alle Vorteile einer DAV-Mitgliedschaft, wie z.B. den ASS Versicherungsschutz, den Privathaftpflicht-Versicherungsschutz beim Ski-, Snowboardfahren und Rodeln weltweit, günstigere Übernachtungstarife auf über 2.000 Hütten oder die kostenlose Zustellung der Mitgliederzeitschrift PANORAMA.

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Interesse? Hier geht es zum Online-Aufnahmeantrag.

Bei Eintritt ab 01. September gelten die halben Jahresbeiträge.
Die Mitgliedsausweise sind bei ungekündigter Mitgliedschaft bis zum Februar des Folgejahres gültig.

MitgliederkategorieJahresbeitragAufnahmegebühr
A-Mitglied
Vollmitglied ab 26 Jahre
€ 70,00€ 10,00
B-Mitglied
– Ehepartner / Lebenspartner
– Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben auf Antrag
– Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind.
– Personen mit Behinderung ab 50 -5 MdE
€ 41,00€ 10,00
C-Mitglied
Gastmitglied (A-, B- oder D- Mitglied
einer anderen DAV-Sektion, einer sektion des ÖAV oder des AVS angehören
€ 22,00€ 10,00
D-Mitglied
Mitglieder ab vollendetem 18. bis zu vollendetem 25. Lebensjahr
€ 38,00€ 10,00
Kind/Jugend
Einzelmitglied bis zum vollendetem 18. Lebensjahr
€ 22,00€ 0,00
Familien
Beide Elternteile und deren Kinder oder Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr
€ 111,00€ 10,00
Alleinerziehende
Auf Antrag, Elternteil und dessen Kinder oder Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr
€ 70,00€ 10,00

Die Mitgliederkategorien wurden für die Sektionen des DAV mit Wirkung ab 1. Januar 2008 neu geregelt. Weitere Fragen zur Mitgliedschaft oder zu den Mitgliedsbeiträgen sowie den Mitgliederkategorien beantwortet Euch gerne die Geschäftsstelle.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung des DAV Burghausen an, Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr für oben genannte Person(en) von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen, die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend oben genannter Frist gekündigt wird.

Die Sektion Burghausen räumt Ihnen freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Falls Sie bereits einen Mitgliedsausausweis erhalten haben, genügt es, den noch nicht unterschriebenen Ausweis an die Sektion zurückzusenden.